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   BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84   

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BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84 (https://dejure.org/1984,2872)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1984 - 1 B 13.84 (https://dejure.org/1984,2872)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 1 B 13.84 (https://dejure.org/1984,2872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund generalpräventiver Gründe - Rüge der Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Verringerung eines Sicherheitsrisikos durch Vorenthaltung der Fahrerlaubnis - Beurteilung der Wiederholungsgefahr - Bedeutsamkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84
    Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (NJW 1983, 1989) ab.

    Daß für die Beurteilung der von dem Ausländer ausgehenden Wiederhülungsgefahr von Fedeutung ist, ob nach Sachlage befürchtet werden muß, der Ausländer werde auch ohne Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge führen, hat übrigens der Senat in dem Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (a.a.O.) bereits ausgesprochen.

    Soweit der Kläger sich in seiner Beschwerdeschrift mit den generalpräventiven Gründen der Ausweisung befaßt, zeigt er ebenfalls nicht auf, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von dem Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (a.a.O.) oder von dem in der Beschwerde außerdem genannten Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112) abgewichen sein soll.

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84
    Soweit der Kläger sich in seiner Beschwerdeschrift mit den generalpräventiven Gründen der Ausweisung befaßt, zeigt er ebenfalls nicht auf, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von dem Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - (a.a.O.) oder von dem in der Beschwerde außerdem genannten Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112) abgewichen sein soll.

    Die Zahl der Verurteilungen ist aber für die Beantwortung der Frage bedeutsam, ob eine Ausweisung zu Zwecken der Generalprävention mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BVerwGE 59, 112 [116]).

  • BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83

    Einbürgerung - Ausländer - Staatsanghörigkeit - Ermessen - Familienangehörige

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84
    In der Beschwerdebegründung muß dargetan werden, worin die Abweichung in der Beurteilung der Rechtsfrage bestehen soll (Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 130.83 - vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - [DVBl. 1984, 98] jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 B 130.83

    Geltendmachung der Divergenzrüge im Rahmen der Beschwerde wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84
    In der Beschwerdebegründung muß dargetan werden, worin die Abweichung in der Beurteilung der Rechtsfrage bestehen soll (Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 130.83 - vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - [DVBl. 1984, 98] jeweils mit Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - 1 B 13.84 -, juris; st. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschluss vom 4. November 2015 - 3 L 315/13 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - Az.: 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2014 - 3 L 695/12

    Gefahrenabwehr (Himmelslaternen)

    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt (nur) vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 31.01.1984 - 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282 = juris; std. Rspr. d. Senats, zuletzt Beschl. v. 10.11.2014 - 3 L 32/12 - OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13

    Kosten der Schülerbeförderung

    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 31.01.1984 - 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282 = juris; std. Rspr. d. Senats, s. u. a. Beschl. v. 10.11.2014 - 3 L 32/12 - OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - Az.: 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12

    Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im

    Eine Divergenz i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt (nur) vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechts- oder Tatsachenfrage seiner Entscheidung einen abstrakten Rechts- oder Tatsachensatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung eines der in der genannten Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 31.01.1984 - 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282 = juris; std. Rspr. d. Senats, zuletzt Beschl. v. 10.11.2014 - 3 L 32/12 - OVG LSA, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 L 134/13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt - wie bereits ausgeführt - nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - Az.: 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 L 62/07

    Zur Einstellung eines Beamten bei negativer Laufbahnbefähigungsfeststellung

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - Az.: 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2006 - 1 L 379/05

    Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bürgermeistern durch die

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1984 - Az.: 1 B 13.84 -, ZfSH/SGB 1985, 282).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2008 - 1 L 78/08

    Zur Anrechnung von Zeiten gemäß § 10 BeamtVG und § 3 BeamtVÜV

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 1 L 365/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2015 - 3 L 151/12

    Verhältnis der Erteilung einer Genehmigung für den bodengebundenen Rettungsdienst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 1 L 50/08

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 1 L 356/05

    Zum Beförderungsanspruch und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2016 - 1 L 24/16

    Erstattung von Ausbildungsleistungen bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2010 - 3 L 344/10

    Antrag auf Zulassung der Berufung in Zusammenhang mit Asylfolgeantrag

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